Category: Rechtliche Informationen

  • Daten von USA Reisenden Werden Elektronisch Erfasst

    U.S. Customs and Border Protection wird in den kommenden 30 Tagen ein neues  Programm implementieren, womit die weissen Papierformulare I-94 weitgehend eliminiert werden. Zukuenftig werden Reisende an allen Flughaefen und Seehaefen nur noch elektronisch erfasst werden, waehrend Reisende an den Landgrenzen mit Mexiko und Kanada weiterhin die Papierformulare ausfuellen muessen.

    Reisende, die einen Ausdruck der erfassten Reisedaten benoetigen, koennen dies zukuenftig unter www.cbp.gov/I94 abrufen.

  • Sequestration und konsularische Dienste

    Mit den bevorstehenden Etat-Kuerzungen (unter dem Schlagwort “sequestration’ bekannt) werden Antragsteller amerikanischer Visen wesentlich laengere Bearbeitung- und Wartezeiten befuerchten muessen. So hat der Dachverband der amerikanischen Einwanderungsanwaelte bereits davor gewarnt, dass die US Konsulate weltweit Personalkuerzungen vornehmen wird und Visen damit nicht mehr so schnell erhaeltlich sind. Mehr denn je ist es daher anzuraten, sehr fruehzeitig, etwaige USA-Vorhaben zu planen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Nachrichten sowie die zusaetzlichen Informationen auf unserer englischen Seite.

    Natuerlich helfen wir Ihnen auch gerne, Ihre USA-Strategie entsprechend anzupassen.

  • Anerkennung deutscher Geldurteile in den USA

    Nachdem in vergangener Zeit insbesondere Florida als Schuldnerparadies missbraucht worden ist draengen sich vermehrt bei deutschen Glaeubigern die Frage nach der Durchsetzbarkeit auslaendischer Titel in den USA auf.

    Die Anerkennung deutscher Geldurteile erfolgt in den USA nach einzelstaatlichem Recht, wobei in einer Vielzahl der Staaten eine einheitliche Rahmengesetzgebung (der sog. Foreign Money Judgment Recognition Act) adoptiert worden ist. So folgen z.B. die Staaten Florida und New York diesem Rahmengesetz, welches zur einfacheren Anerkennung auslaendischer Urteile fuehren soll.

    Voraussetzung ist in einem ersten Schritt, dass das auslaendische Urteil bei dem Gericht registriert wird, welches oertlich fuer den Wohnsitz des Schuldners zustaendig ist. Sodann erfolgt die Zustellung und Bekanntgabe der Eintragung an den Schuldner, der sich dann gegen die Anerkennung des Urteils wehren kann. Tut er dies, so geht das Anerkennungsverfahren in ein streitiges Verfahren ueber, wobei dann aber nicht mehr materriellrechtlich die Grundlage des Anspruchs zu pruefen ist, sondern etwaige Verfahrensmaengel geruegt werden koennen. Also, z.B. ob der Schulner Gelegenheit hatte, sich am Verfahren im Ausland zu beteiligen, oder die Anerkennung des Urteils gegen Ordre Public des anerkennenden Staates widersprechen wuerde.

    Widerspricht der Schuldner dem Urteil nicht, so ist es genauso wie ein US-Urteil durchsetzbar, wobei man wissen sollte, dass in den USA von Amts wegen die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil nicht geschieht, sondern ebenfalls im Parteiverfahren betrieben werden muss.

    Die Rechtsanwaelte dieser Kanzlei haben hinreichende Erfahrung in Fragen der Anerkennung auslaendischer Urteile und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne jederzeit zur Verfuegung.

  • Zwangsvollstreckungsverteidigung

    Die allgemeine Wirtschaftskrise und Krise am Immobilienmarkt ist insbesondere in Sued-Florida schmerzhaft spuerbar. Wurden im Jahre 2006 in Miami-Dade County insgesamt 9,814 Antraege auf Zwangsversteigerung von Immobilien gestellt, so waren es fuer das Jahr 2008 weit ueber 56,600 Antraege. Alleine im Januar 2009 wurden schon mehr als 6,000 neue Antraege gestellt und der Trend ist derzeit ungebrochen.

    Fuer die meisten Eigentuemer bedeutet dies die Insolvenz. Trotzdem sollte man nicht uebereilt einen Insolvenzantrag einreichen, sondern zunaechst versuchen, die Hypotheken zu modifizieren, oder den Verkauf der betroffenen Immobilien im Wege des sogenannten “short sale” zu versuchen.

    Ein Anwalt kann hier eventuell die Konsequenzen der Insolvenz verhindern. RA Pauly steht gerne zu Beratungsgespraechen zur Verfuegung, um Ihre Moeglichkeiten besser einzuschaetzen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.