Anerkennung deutscher Geldurteile in den USA
Nachdem in vergangener Zeit insbesondere Florida als Schuldnerparadies missbraucht worden ist draengen sich vermehrt bei deutschen Glaeubigern die Frage nach der Durchsetzbarkeit auslaendischer Titel in den USA auf.
Die Anerkennung deutscher Geldurteile erfolgt in den USA nach einzelstaatlichem Recht, wobei in einer Vielzahl der Staaten eine einheitliche Rahmengesetzgebung (der sog. Foreign Money Judgment Recognition Act) adoptiert worden ist. So folgen z.B. die Staaten Florida und New York diesem Rahmengesetz, welches zur einfacheren Anerkennung auslaendischer Urteile fuehren soll.
Voraussetzung ist in einem ersten Schritt, dass das auslaendische Urteil bei dem Gericht registriert wird, welches oertlich fuer den Wohnsitz des Schuldners zustaendig ist. Sodann erfolgt die Zustellung und Bekanntgabe der Eintragung an den Schuldner, der sich dann gegen die Anerkennung des Urteils wehren kann. Tut er dies, so geht das Anerkennungsverfahren in ein streitiges Verfahren ueber, wobei dann aber nicht mehr materriellrechtlich die Grundlage des Anspruchs zu pruefen ist, sondern etwaige Verfahrensmaengel geruegt werden koennen. Also, z.B. ob der Schulner Gelegenheit hatte, sich am Verfahren im Ausland zu beteiligen, oder die Anerkennung des Urteils gegen Ordre Public des anerkennenden Staates widersprechen wuerde.
Widerspricht der Schuldner dem Urteil nicht, so ist es genauso wie ein US-Urteil durchsetzbar, wobei man wissen sollte, dass in den USA von Amts wegen die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil nicht geschieht, sondern ebenfalls im Parteiverfahren betrieben werden muss.
Die Rechtsanwaelte dieser Kanzlei haben hinreichende Erfahrung in Fragen der Anerkennung auslaendischer Urteile und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne jederzeit zur Verfuegung.