Deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei, die internationale Mandanten bei ihren persönlichen und geschäftlichen Vorhaben in den Vereinigten Staaten unterstützt
DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT
Seit mehr als 15 Jahren berät und vertritt die Kanzlei deutsche Mandanten, die die amerikanische Staatsangehörigkeit annehmen möchten. Anträge auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit sind dabei eine notwendige Voraussetzung, denn ohne eine gültige Genehmigung zum Zeitpunkt der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft geht die deutsche verloren. Gerne beraten wir Sie umfassend über die Erfolgsaussichten, oder über die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung.
REPRÄSENTATION IN DEUTSCHLAND
Mit Hilfe unseres Partnerbüros in Deutschland bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung in allen Bereichen des deutschen Rechts. Möchten Sie Geschäfte mit Partnern in der europäischen Union betreiben, oder befinden Sie sich in Gerichtsverfahren in Deutschland? Haben Sie persönliche Angelegenheiten zu lösen, wie Erbschaften, den Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Familienangelegenheiten, wie eine Ehe oder Scheidung? Die Anwälte und Partner von Pauly P.A. können Sie in allen deutschen Fragen unterstützen und vertreten.
UNTERSTÜTZUNG BEI RECHTSTREITIGKEITEN
Manchmal kann die klügste Vorbereitung eine gerichtliche Konfrontation nicht verhindern. Einmal vor Gericht, sind die Kosten der langwierigen Rechtsstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten eine schwere Belastung für Unternehmen und Einzelpersonen. Lassen Sie uns mit Ihnen kompetente Wege besprechen, um Ihre gesetzlichen Ansprüche oder Verteidigungen in einer fristgerechten und wirksamen Art und Weise durchzusetzen.